Fleischliche Sünden – kann den Sex eine Sünde sein?
Der Begriff der „Sünde“ wird nahezu ausschließlich durch Religionsgemeinschaften definiert. „Fleischliche Sünden“ sind dabei jeweils Vergehen gegen sexuell geprägte Gebote.
Für andere Menschen sind sie entweder „ausschließlich Verhaltensweisen“ – dann verlieren sie den Geruch des „Vergehens“. Oder aber sie sind schamhaft begangene Brüche der Sitten und Gebräuche, Normen und Regel, mit denen wir Menschen aufgewachsen ist.
Sieht man sich die „schwere der Sünden“ aus kirchlicher Sicht an, so fällt vor allem der „Ehebruch“ auf. Er gehört nach alttestamentarischer Auffassung zu den „Zehn Geboten“, kommt aber in zwei Varianten vor:
Zum einen in „Du sollst nicht Ehebrechen“, zum anderen aber auch als „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib“. Der feine Unterschied liegt darin, dass im ersten Fall die Forderung nach Keuschheit erhoben wird, im zweiten Fall aber der Schutz des Eigentums gemeint ist. Denn die Ehefrau gehörte nach damaliger Auffassung zum Besitz des Mannes (Prinzipals, Patriarchen). Während sich der Text des sechsten Gebots sich an jede Frau und jeden Mann wendet, wird im zehnten Gebot ausdrücklich das Eigentum des „Nächsten“ angesprochen, das es zu schützen gilt.
Worin .liegt der Unterschied?
Im ersten Fall wendet sich das Gebot an alle Männer (auch an Frauen, aber sie werden nicht direkt angesprochen):
Männer (verheiratete wie unverheiratete) können „unkeusch sein“ und sie können in die Ehe eines anderen Mannes „einbrechen“ – und das nennt man dann „Ehebruch“. Hier die Interpretation (1):
Woraus folgt (2):
Im zweiten Fall geht es darum, das Eigentum des Patriarchen an Gebäuden, Menschen, Tieren und Gesinde (Mägde, Knechte, Sklaven, Sklavinnen) zu schützen. (3)
Im Laufe der Geschichte haben sich die entsprechenden Interpretationen beider Gebote verändert – geblieben ist aber der Schwur auf die eheliche Treue.
(1,2) Interpretation des sechsten Gebots.
Für andere Menschen sind sie entweder „ausschließlich Verhaltensweisen“ – dann verlieren sie den Geruch des „Vergehens“. Oder aber sie sind schamhaft begangene Brüche der Sitten und Gebräuche, Normen und Regel, mit denen wir Menschen aufgewachsen ist.
Sieht man sich die „schwere der Sünden“ aus kirchlicher Sicht an, so fällt vor allem der „Ehebruch“ auf. Er gehört nach alttestamentarischer Auffassung zu den „Zehn Geboten“, kommt aber in zwei Varianten vor:
Zum einen in „Du sollst nicht Ehebrechen“, zum anderen aber auch als „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib“. Der feine Unterschied liegt darin, dass im ersten Fall die Forderung nach Keuschheit erhoben wird, im zweiten Fall aber der Schutz des Eigentums gemeint ist. Denn die Ehefrau gehörte nach damaliger Auffassung zum Besitz des Mannes (Prinzipals, Patriarchen). Während sich der Text des sechsten Gebots sich an jede Frau und jeden Mann wendet, wird im zehnten Gebot ausdrücklich das Eigentum des „Nächsten“ angesprochen, das es zu schützen gilt.
Worin .liegt der Unterschied?
Im ersten Fall wendet sich das Gebot an alle Männer (auch an Frauen, aber sie werden nicht direkt angesprochen):
Männer (verheiratete wie unverheiratete) können „unkeusch sein“ und sie können in die Ehe eines anderen Mannes „einbrechen“ – und das nennt man dann „Ehebruch“. Hier die Interpretation (1):
„Ein Mann (kann) nur die Ehe eines anderen Mannes brechen – nicht in seine eigene“.
Woraus folgt (2):
„Ehebruch ist der Geschlechtsverkehr irgendeines Mannes mit einer verheirateten Frau eines anderen Mannes.“
Im zweiten Fall geht es darum, das Eigentum des Patriarchen an Gebäuden, Menschen, Tieren und Gesinde (Mägde, Knechte, Sklaven, Sklavinnen) zu schützen. (3)
Im Laufe der Geschichte haben sich die entsprechenden Interpretationen beider Gebote verändert – geblieben ist aber der Schwur auf die eheliche Treue.
(1,2) Interpretation des sechsten Gebots.